Organe und Gremien

Modern aufgestellt für eine konstruktive Zusammenarbeit

Der fachliche Austausch, die konstruktive Zusammenarbeit und die zielorientierte Entscheidungsfindung zwischen den westfälisch-lippischen Mitgliedssparkassen, ihren kommunalen Trägern und dem SVWL erfolgen durch mehrere Organe und Gremien. Diese bauen in ihren Aufgaben sowie in ihrer personellen Zusammensetzung aufeinander auf. Auf diese Weise ermöglichen sie eine eindeutige, von allen Seiten mitgetragene Meinungs- und Willensbildung im Verband.

Zu den satzungsmäßigen Organen des SVWL zählen die Verbandsversammlung, der Verbandsverwaltungsrat sowie der Verbandsvorstand. Daneben bestehen mehrere Ausschüsse, die unter anderem die Tätigkeit der Organe und die fachliche Arbeit der Sparkassenvorstände unterstützen.

Verbandsversammlung

Als höchstes Organ des SVWL entscheidet die Verbandsversammlung über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Aufgaben des Verbandes zu erfüllen sind. In ihren Aufgabenbereich entfallen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsverwaltungsrats sowie des Verbandsvorstands, Beschlüsse über Änderungen der Verbandssatzung und der Satzung des Sparkassenstützungsfonds, Stammkapitalveränderungen sowie Entscheidungen über den Erwerb, die Aufgabe oder die Veränderung wesentlicher Beteiligungen.

Seit dem 16. Juni 2021 stehen ihr vor: Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (Stadt Bochum) als Vorsitzender sowie Bernhard Lukas (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Gelsenkirchen) und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer (Soest) als stellvertretende Vorsitzende.

Verbandsverwaltungsrat

Der Verbandsverwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des hauptamtlichen Verbandsvorstands. Zudem beschließt er die Budgets, die Preispolitik und die Umlagen des Verbandes. Außerdem berät er über Angelegenheiten, die die Beteiligungen des Verbands betreffen und entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in Gremien von Verbundunternehmen.

Die Wahl der Mitglieder des Verbandsverwaltungsrats erfolgt in enger Abstimmung mit den drei kommunalen Spitzenverbänden. In Ihrer Funktion als Vorsitzende der Verbandsversammlung bilden die Herren Eiskirch, Lukas und Ruthemeyer kraft Amtes auch die neue Spitze des SVWL-Verbandsverwaltungsrats.

Mitglieder des Verbandsverwaltungsrats

Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand leitet den Verband und ist dabei gebunden an die Beschlüsse von Verbandsversammlung und Verbandsverwaltungsrat. Ihm obliegt eine Informationspflicht über wichtige Angelegenheiten gegenüber diesen Organen. Er ist Impulsgeber für Themen und Prioritäten der Gremien und pflegt einen engen Kontakt zu den Sparkassen und Organen der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Aufsichtsbehörden.

Vorstand des SVWL

Ausschüsse und Gremien

Daneben bestehen diverse Ausschüsse und Gremien, die unter anderem die Tätigkeit der drei Organe sowie die fachliche Arbeit der Sparkassenvorstände unterstützen.

  • Im Hauptausschuss erörtern sieben Mitglieder der Verbandsverwaltungsrats gemeinsam mit dem Verbandsvorstand die Budgetangelegenheiten des Verbands.
  • Im Trägerausschuss beraten die Vertreter der kommunalen Träger im Verbandsverwaltungsrat den Verband unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Belange.
  • Der Stützungsfondsausschuss organisiert die Institutssicherung der westfälisch-lippischen Sparkassen.
  • Im Medaillenausschuss entscheiden drei Mitglieder des Verbandsverwaltungsrats sowie die Vorstandsvorsitzende des SVWL über Auszeichnungen für besondere Verdienste um die westfälisch-lippische Sparkassenorganisation.
  • In den Sitzungen der vier Bezirks-Arbeitsgemeinschaften (BAG) beraten die Vorstände fachliche Angelegenheiten und die Zusammenarbeit auf Bezirksebene. Jede BAG wählt ein vorsitzendes Mitglied (Obmann) und zwei Stellvertreter, die zugleich Mitglieder des Obleute-Ausschusses sind. Ferner entsenden die BAGs jeweils zwei Vertreter in die drei Fachausschüsse.
  • Der Obleute-Ausschuss (OA) ist das Meinungsbildungsgremium der Sparkassenvorstände in Westfalen-Lippe. Ihm obliegen der Erfahrungsaustausch und die Beratung des Verbands in wichtigen Sparkassenangelegenheiten. Daneben steuert der OA die Arbeit der Fachausschüsse. Seine Mitglieder informieren in den BAGs über die Inhalte der Ausschusssitzungen.
  • Die drei Fachausschüsse Vertrieb / Kommunikation (bisher: Markt / Vertrieb), Banksteuerung und Betrieb / Personal (bisher: Organisation / Prozesse) bilden die bankfachliche Arbeit der Sparkassen ab. Aufgabe der Fachausschüsse ist es, Handlungsoptionen für künftige Herausforderungen der Sparkassen zu diskutieren und innovative Ideen sowie „Best-Practice"-Konzepte für die Verwirklichung im Verbandsgebiet vorzubereiten.